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Impressum

Ankauf Handel Oesch • Neumarktstrasse 21

CH-2503 Biel/Bienne • Schweiz

UID CHE-493.465.630

https://www.ankauf-achats.ch 

T. +41 (O)79 942 24 09

Diese AGB gelten auch für House Solutions Oesch, Vintage Timearts Oesch

AGB • Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

allgemeine geschäfts- und verkaufsbedingungen
AGB • Gültig für:

1. Ankauf Handel Oesch & House Solutions Oesch (A dvision of Ankauf Handel Oesch)
2. Vintage Timearts Oesch


Uhren, Zubehör, Reparaturen

1. Allgemeines

1.1 In den vorliegenden AGB wird "Ankauf Handel Oesch" bzw. "Vintage Timearts Oesch" als "Verkäufer" und der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin als "Kunde" bezeichnet.

1.2 Die vorliegenden AGB gelten als ständige Grundlage für alle mündlichen, schriftlichen Angebote und Aufträge und sind auf https://www.ankauf-achats.ch veröffentlicht. Es gilt immer die aktuellste Version der vorliegenden AGB. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese AGB vor Auftragsbeginn zu lesen.

1.3 Alle vorkommenden Handelsbedingungen beziehen sich auf die aktuellsten INCOTERMS.

2. Umfang der Lieferungen und Leistungen

2.1 Die Lieferungen und Leistungen des Verkäufers sind entweder schriftlich oder mündlich, detailliert oder pauschal aufgeführt.

3. Preise

3.1 Ohne anderweitige Vereinbarungen verstehen sich alle Preise in CHF rein netto ab Werk, inklusive schweizerischer Mehrwertsteuer, inkl. Verpackung, ohne weitere Abzüge.

3.2 Der Verkäufer kann dem Kunden auf den Nettopreisen nach eigenem Ermessen Rabatte gewähren.

3.3 Ohne anders lautende mündliche oder schriftliche Vereinbarungen basieren die Preise für nachträgliche Ersatzteilbestellungen auf den jährlich auf den letzten Stand gebrachten Preislisten des Verkäufers.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlungen sind vom Kunden ohne Abzüge wie Skonto, Spesen, Mehrwertsteuer, Steuern oder Gebühren gemäss mündlich oder schriftlich abgemachtem Kostenvoranschlag bei der Abholung zu leisten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Verkäufer bleibt Eigentümer seiner gesamten Produkte und Leistungen, bis der Kunde alles vollständig bezahlt hat.

6. Zulieferanten

6.1 Für verspätete Lieferungen von Zulieferanten ist der Verkäufer nicht verantwortlich. Nicht lieferbare Artikel können durch gleichwertige Artikel ersetzt werden.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr

7.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang/Verkauf der Ware ab Werk vollständig auf den Kunden über.

7.2 Wird der Verkauf auf Verlangen des Kunden verzögert, gehen die Haftungsrisiken zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt ab Werk auf den Kunden über. Von diesem Zeitpunkt an wird die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert bzw. versichert.

7.3 Kostenvoranschläge für Reparaturen kosten pauschal CHF 75.00, falls kein Auftrag erfolgt. Bei Auftragserteilung wird kein Kostenvoranschlag verrechnet.

7.4 Kunden bzw. Lieferanten haften mit ihrer eigenen Versicherung für Diebstähle oder unvorhergesehene Schäden an Waren, welche sich in der Obhut von "Uhr Raum Oesch" befinden.

8. Garantieleistungen, Haftung für Mängel

8.1 Der Verkäufer führt vor jedem Verkauf nach Treu und Glauben eine Kontrolle der Waren auf die Funktionstüchtigkeit und existierenden Spezifikationen durch. Einzig der Hersteller und seine Kommissionäre haben die Kompetenz, die Authentizität von Uhren bzw. Uhrenteilen zu bestimmen. Die vollständige Echtheit der Uhren kann nur aufgrund eines vom Hersteller ausgestellten Echtheitszertifikates garantiert werden, welches der Kunde beim Verkäufer vor dem Kauf bestellen kann. Der Preis für das Echtheitszertifikat hängt vom jeweiligen Hersteller ab und kommt zum Verkaufspreis dazu. Bei einem Verkauf ohne Echtheitszertifikat geht die Gefahr auf den Käufer über, dass die Uhr ggf. nicht vollständig authentisch oder eine «Reassemblage» sein könnte, was alle Uhrenteile oder Spezifikationen betrifft.

8.2 Von der Gewährleistungspflicht des Verkäufers sind alle gebrauchten Waren und Vintage Gegenstände ausgeschlossen. Gebrauchte Waren werden wie gesehen und besprochen "ab Platz" gekauft. Durch die Bezahlung anerkennt der Kunde diese Bedingungen und es gibt kein Rückgaberecht wegen Gebrauchsspuren oder nachträglich ersetzten Teilen bzw. "Re-Assemblagen". Vintage Uhren oder “pre-owned" bzw. "secondhand”, d.h. gebrauchte Uhren sowie gebrauchte Gegenstände aller Art, gelten als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände.

8.3 Gebrauchte Uhren sind beim Verkauf immer funktionstüchtig, jedoch wurde ein aktueller Service nur bei Uhren mit entsprechendem Servicezertifikat durchgeführt. Jegliche Haftung für die Funktionstüchtigkeit wird nach dem Kauf abgelehnt. Mögliche Folgeschäden bei Gebrauchtgegenständen liegen in der Verantwortung des Kunden.

8.4 Die Garantie auf neue Uhren ist nicht auf Dritte übertragbar, da es sich um persönlich angepasste Produkte handelt. Kleinere Lackschäden an Vintage Uhren oder Teilen sind bereits mit einer Preisreduktion abgegolten.

8.5 Ohne vorherige mündliche oder schriftliche Vereinbarungen versteht sich die Garantie ab Werk. Der Gewährleistungspflicht unterliegende, rechtzeitig, d.h. innert drei Arbeitstagen, gerügte Mängel oder Reklamationen geben dem Kunden das Recht, Ausbesserungen oder nach Wahl des Verkäufers den Ersatz des fehlerhaften Teils zu verlangen. Als defekt oder nicht konform betrachtete Teile oder Gegenstände sind vom Kunden innert drei Tagen auf seine Kosten dem Verkäufer zurückzubringen oder zurückzusenden, damit die Garantie nicht vorzeitig erlischt. Zur Vornahme aller dem Verkäufer notwendig erscheinenden Überprüfungen, Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nach Aufforderung des Kunden unternimmt der Verkäufer so rasch wie möglich nach seiner Wahl die Reparatur oder den Ersatz aller Teile der Lieferung, die nachweisbar bis zum Ablauf der Garantiefrist schadhaft oder unbrauchbar waren. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Nach Ersatz oder Reparatur des mangelhaften Kaufgegenstandes läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter. Mögliche Folgeschäden, die nach erfolgter Reparatur aus unbekannten Gründen auftreten könnten bzw. eine nie in Auftrag gegebene Behebung von bereits vor der Reparatur bestandenen Schäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

8.6 Alle Mängel an neuen oder gebrauchten Uhren bzw. Zubehör sind von der Garantie und Verantwortlichkeit ausgenommen, welche nicht nachweislich ihren Ursprung in schlechtem Material haben, d.h. alle Mängel, welche sich ergeben durch normale Abnützung, Überbelastung, nicht erfolgter oder mangelhafter Wartung oder Mängel infolge anderer Ursachen, die sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen. Die Garantie erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen, oder, wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Verkäufer nicht Gelegenheit und genügend Zeit gibt, den Mangel zu beheben. Die als defekt oder wegen einer anderen Eigenschaft als nicht konform bezeichnete Ware darf nicht mehr benützt werden, weil dies dazu führt, dass alle Garantieansprüche erlöschen.

8.7 Der Verkäufer übernimmt, sofern am Produkt oder auf der Rechnung nicht anders vermerkt, während mindestens zwei Jahren seit Kaufabschluss die Gewährleistung im Geltungsbereich für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes und/oder die auf Garantie ersetzten Produkte. Der Verkäufer kann die Garantieleistung wahlweise durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz erbringen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von "Uhr Raum" bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile, Zweckentfremdung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Materialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. "Uhr Raum" haftet nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen, äussere Einwirkungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung vom Verkäufer der Kunde selbst oder ein nicht vom Lieferanten ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Es obliegt unserem Fachpersonal zu beurteilen, ob der Mangel aufgrund von Verschleiss, aufgrund anderer von der Gewährleistung ausgeschlossenen Gründen oder aufgrund eines gewährleistungs-pflichtigen Mangels aufgetreten ist. Diese Beurteilung definiert die Gewährleistungspflicht. Bei gebrauchten bzw. antiken Gegenständen gibt es keine Gewährleistung bzw. keinen Anspruch auf Rückgabe, Wandelung oder Minderung.

8.8 Falls der Kunde vom Kaufvertrag für eigens für den Kunden bestellte und in Auftrag gegebene Ware zurücktritt, werden 10% des Verkaufspreises als Schadenersatz in Rechnung gestellt.

8.9 VerkäuferInnen von Uhren und Schmuck müssen Eigentümer ihrer verkauften Ware sein. dass heisst, die verkaufte Ware muss ihr Eigentum ist. Die Ware ist weder gestohlen noch verkaufen sie diese für Drittpersonen. Bei Missbrauch bzw. Gesetzesverstössen haften VerkäuferInnen in vollem Umfang, Unter anderem in Geldleistung, für den durch sie verursachten Schaden, da die Ware unter Umständen nicht mehr zurückgewonnen werden kann und nicht zurückgenommen wird. Gegen fehlbare Verkäufer kann (von der Polizei) direkt Anzeige erstattet werden.

8.10 Abnahme Werk - Rechtliche Grundlagen

Art. 367 OR

Nach Ablieferung des Werkes hat der Besteller, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, dessen Beschaffenheit zu prüfen und den Unternehmer von allfälligen Mängeln in Kenntnis zu setzen.

Art. 370 OR

Wird das abgelieferte Werk vom Besteller ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt, so ist der Unternehmer von seiner Haftpflicht befreit, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei der Abnahme und ordnungsmässigen Prüfung nicht erkennbar waren oder vom Unternehmer absichtlich verschwiegen wurden.

9. Ausschluss weiterer Haftungen des Verkäufers

9.1 Alle Fälle von Vertragsverletzungen, deren Rechtsfolgen, sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Gründen sie gestellt werden, sind in den vorliegenden Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag damit ausgeschlossen. Wandelung ist ausgeschlossen, d.h. es besteht in keinem Fall ein Anspruch auf eine Rückerstattung vom Verkaufspreis bzw. das Rückgängigmachen vom Kaufvertrag.

9.2 In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie beispielsweise Nutzungsverluste, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Falls vom Verkäufer versprochene Geschenke oder Kulanz Dienstrleistungen aus Gründen, welche nicht der Verkäufer zu verantworten hat, nicht erfüllt werden können, werden diese hinfällig und es gibt darauf keinen Anspruch des Kunden auf deren Erfüllung. Sollten getroffene Abmachungen in diesem Zusammenhang nicht eingehalten werden, erlischt jeglicher Kundenanspruch auf Geschenke bzw. Kulanz Dienstleistungen vollständig und vom Verkäufer bereits getätigte Aufwände werden dem Kunden verrechnet und der Verkäufer behandelt den Kunden stets respektvoll und freundlich, was auch vom Kunden erwartet wird. Fehlverhalten gegenüber dem Verkäufer wird nicht toleriert.

9.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle behördlichen Bewilligungen etc. selber. Der Verkäufer schliesst jegliche Regressansprüche vom Kunden oder Dritten wegen Bewilligungsproblemen etc. und alle Retetionsrechte gegenüber dem Verkäufer kategorisch aus.

9.4 Alle Angaben zu Preisen, Produkttexten, Produktbildern sind ohne Gewähr, Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.

9.5 Wareneingänge von an Lieferanten retournierter Ware müssen innert 10 Tagen erfolgen, danach werden keine Rügen etc. mehr akzeptiert.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Gerichtsstand für den Kunden und den Verkäufer ist der eingetragene Sitz des Verkäufers.

10.2 Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht und Gerichtsbarkeit.

Biel, 30.04.2026